Informationen zur Rechnungserstellung in England

Grundsätzlich gilt, dass wenn Firmen Waren oder sonstige Leistungen in ein sogenanntes Drittland verkaufen, in der Regel keine Umsatzsteuer anfällt.

Pflichtangaben auf einer englischen Rechnung an einen Kunden in der Europäischen Union oder einem Drittland

  • Vollständige Adresse der britischen Rechnungserstellerin
  • Vollständige Adresse des Kunden oder der Kundin.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des britischen Unternehmens
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des ausländischen Unternehmens bzw. die Steuernummer des ausländischen Unternehmens falls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer existiert oder es sich um einen Privatkunden handelt

Steuerbarkeit von Dienstleistungen die an private Endabnehmer ausgeführt
werden

  • Erbringt ein britisches Unternehmen eine sonstige Leistung an einen privaten Abnehmer innerhalb der EU oder einem anderen Drittland, ist die Leistung mit der britischer Umsatzsteuer abzurechnen.
  • Erbringt ein Unternehmen z.B. aus Deutschland eine sonstige Leistung an einen privaten Abnehmer innerhalb der UK oder einem anderen Drittland, ist die Leistung mit der deutschen Umsatzsteuer abzurechnen.