Informationen zur Rückerstattung in der EU gezahlter Umsatzsteuer an britische Unternehmer

Verfahren zur Rückforderung der Mehrwertsteuer für Zeiträume nach dem
Brexit

Für Umsatzsteuerbeträge, die nach dem 31. Dezember 2020 anfallen, müssen
die Umsatzsteuerrückforderungen direkt beim Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) beantragt werden und nicht mehr über die britische Steuerbehörde
(HMRC).