Körperschaftssteuer in Kroatien nur 10 % - keine Gewerbesteuer – keine Industrie & Handelskammerabgaben – keine Berufsgenossenschaftsbeiträge!

Gründung einer kroatischen d.o.o. (GmbH)

Gründungsablauf

Zur Gründung der Gesellschaft muss der Gesellschafter nicht persönlich in Kroatien erscheinen. Black Pearl Offshore Ltd. ist, als in Großbritannien bei der Anti Money Laundering Supervision (AMLS) registrierte Gründungsagentin berechtigt, Gesellschaften im Mandantenauftrag zu gründen.

Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, übernehmen wir gerne die Gründung Ihrer Gesellschaft treuhänderisch für Sie!

Wir benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF). Sollte in Ihrem Personalausweis oder Reisepass Ihre Wohnanschrift nicht eingetragen sein, benötigen wir eine amtliche Bescheinigung über Ihren Wohnsitz. Weiterhin benötigen wir unser ausgefülltes Datenerfassungsblatt in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF).

Vor der Gründung der Gesellschaft müssen Sie bei einer kroatischen Bank das minimale Stammkapital der Gesellschaft (2655.-- €) hinterlegen. Gerne übernehmen wir die Abwicklung mit der kroatischen Bank für Sie.

Die Gründung dauert dann in der Regel ca. 10 Tage. Nach der Eintragung in das kroatische Handelsregister und Erteilung der kroatischen Steuernummer ist Ihre Gesellschaft sofort geschäftsfähig!

Selbstverständlich erledigen wir die Buchhaltung, Steuererklärungen und Bilanzierungen für Ihre Gesellschaft. Darüber hinaus erstellen wir gerne mit Ihrem Briefformular Ihre Angebote und Ausgangsrechnungen und versenden diese via kroatischer Post oder E-Mail über Ihre kroatische Domain per pdf file an Ihre Kunden.

Der Firmensitz und das Büro Ihrer kroatischen d.o.o. ist in Rijeka. In der Büromiete ist eine kroatische Rufnummer mit Weiterleitung an eine Rufnummer Ihrer Wahl enthalten.

Falls Sie noch Fragen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter unserer gebührenfreien Rufnummer 00 8 00 21 22 55 55 anrufen.

Falls Sie uns aus anderen Staaten anrufen wollen, steht Ihnen unsere Rufnummer 0049 (0) 160 970 322 69 zur Verfügung.

Wir sind erreichbar von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ). Wir sprechen selbstverständlich deutsch oder englisch mit Ihnen.

Steuern in Kroatien für juristische Personen (z.B. GmbH)

Die Körperschaftssteuer beträgt 10 %. Es gibt keine Gewerbesteuer,  Berufsgenossenschaftsabgaben oder Industrie und Handelskammergebühren.

Eine in der Republik Kroatien ansässige Gesellschaft und eine andere juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und zum Zwecke der Erzielung von Gewinn, Einkünften oder Einkommen oder anderen wirtschaftlich bewertbaren Interessen ausübt, ist körperschaftsteuerpflichtig, wobei der Steuerpflichtige die inländische Geschäftseinheit eines ausländischen Unternehmers (Nichtansässiger) ist.

Der Gewinn wird gemäß den Rechnungslegungsvorschriften als Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben vor der Berechnung der Körperschaftsteuer ermittelt, die gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes erhöht oder verringert wird. Die Steuerbemessungsgrundlage eines ansässigen Steuerpflichtigen besteht aus den im In- und Ausland erzielten Gewinnen, und die Steuerbemessungsgrundlage des Nichtansässigen besteht nur aus den im Inland erzielten Gewinnen. Dazu gehören auch Gewinne aus Liquidationen oder anderen Verfahren, durch die der Steuerpflichtige den Betrieb nach Sondervorschriften, Veräußerungen, Formwechsel und Teilung des Steuerpflichtigen beendet.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %, wenn die Einnahmen im Steuerzeitraum bis zu ca. 995000 Euro (vormals 7500000.— Kuna) betragen, oder 18 %, wenn die Einnahmen im Steuerzeitraum über ca. 995000 Euro betragen.


Bitte schicken Sie mir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Gründung einer*

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