Was macht ein Treuhänder?

Ein Treuhänder ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhand­vertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.

Treuhänder/innen beraten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu Fragen rund um die Buchhaltung, den Rechnungsabschluss, die Steuererklärung und Steuerplanung, die Buchprüfung, Firmengründungen, Nachfolgeregelungen und Liegenschaftsverwaltungen.

Treuhänderische Verwaltung

Wenn Sie eine GmbH gründen und Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH sind, kann es Ihnen passieren, dass man die Gesellschaftsanteile Ihrer GmbH pfändet!

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine erfolgreiche gewinnbringende GmbH. Eines Tages verschulden sie sich privat und können Ihre privaten Schulden nicht bezahlen. In einem solchen Fall kann der Gläubiger die Gesellschaftsanteile Ihrer GmbH pfänden. Die GmbH würde dann Ihrem Gläubiger gehören!

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Gesellschaftsanteile an einen Treuhänder abzutreten. Ein Gläubiger kann die Gesellschaftsanteile dann nicht mehr pfänden.

Bitte beachten Sie, dass, wenn die GmbH einen Gewinn erwirtschaftet, der Treuhänder diesen Gewinn, nach Anzug der Steuern, an den Gläubiger auszahlen muss.

Generell gilt, dass Sie Ihre Schulden irgendwann zurückzahlen müssen, denn der Gläubiger wird mittels Vollstreckungsbescheid versuchen, in Ihr privates Vermögen zu pfänden. Sollte kein pfändbares Vermögen vorhanden sein, kann der Gläubiger 30 Jahre lang versuchen, an sein Geld zu kommen, indem er Ihnen von Zeit zu Zeit einen Gerichtsvollzieher schickt!

Wir haben uns auf die treuhänderische Gründung von Gesellschaften spezialisiert und beraten Sie gerne!